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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als Kunden und Katharina Gründl.
1. Anmeldung und Bestätigung
Mit  der  Anmeldung,  die schriftlich,  mündlich oder fernmündlich erfolgen kann, bietet der Kunde Katharina Gründl den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Katharina Gründl und der Überweisung des Kursbetrages zustande, die keiner bestimmten Form bedarf. Bei einer Anmeldung für mehrere Teilnehmer haftet der Anmelder für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist die Bezahlung der Kursgebühr pro Teilnehmer zu leisten. Ist der fällige Kursbetrag bis zum vertraglich vereinbarten Kurstermin
nicht vollständig bezahlt, wird Katharina  Gründl von  der  Leistung  frei  und  kann  vom  Kunden  die  entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte. Die Abwicklung der Bezahlung kann über als Überweisung an das von Katharina Gründl benannte Bankkonto, oder per Paypal erfolgen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen des auf der Website (www.frau-gruendl.de/flowdesign) ausgeschriebenen Kurses ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung. Katharina Gründl behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Programmangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungsänderungen
Änderung und Abweichung unwesentlicher Kursleistungen von den vereinbarten Inhalten des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Katharina Gründl nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt des gebuchten Kurses nicht beeinträchtigt wird. Katharina Gründl behält sich Änderungen im Zeitplan des Ablaufs ausdrücklich vor
5. RÜCKTRITT ODER ABBRUCH DURCH DEN KUNDEN
Der Kunde kann jederzeit vor Kursbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei Katharina Gründl. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder tritt er, ohne vom Vertrag zurückzutreten, den Kurs nicht an, kann Katharina Gründl von dem Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Anspruch auf Ersatz steht Katharina  Gründl ohne Rücksicht auf die Gründe zu, die den Kunden zum Rücktritt bewegten.

Katharina Gründl kann diesen Anspruch nach ihrer Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunks des Rücktritts zum  vertraglich  vereinbarten Kursbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Kurspreis pauschalieren.

Bei Rücktritt fallen folgende Stornogebühren für alle gebuchten Leistungen (Kurs) an:

• Bei Rücktritt ab Buchung bis 6 Monate vor dem Termin werden 25 % des Gesamtbetrages aller gebuchten Leistungen fällig.

• Bei Rücktritt von 6 Monate bis 3 Monate vor dem Termin werden 50 % des Gesamtbetrages aller gebuchten Leistungen fällig.

• Bei Rücktritt von 3 Monaten bis 6 Wochen vor dem Termin werden 75 % des Gesamtbetrages aller gebuchten Leistungen fällig.

• Bei Rücktritt ab 6 Wochen bis 2 Wochen vor dem Termin werden 90 % des Gesamtbetrages aller gebuchten Leistungen fällig.

• Bei Rücktritt ab 2 Wochen vor dem Termin werden 100 % des Gesamtbetrages aller gebuchten Leistungen fällig.

Statt zurückzutreten, kann der Kunde eine Ersatzperson stellen. Katharina Gründl behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist.

Sollte der Kunde aus zwingendem Grund den Kurs vorzeitig beenden, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung.
6 . RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DIE VERANSTALTERIN
Katharina Gründ kann bis 5 Tage vor dem Kurs vom Vertrag zurücktreten, wenn die in dem Kurs ausgewiesene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wurde. Der Kunde erhält den eingezahlten Kurspreis unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.

Katharina Gründl ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere von Katharina Gründl nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. In diesem Fall werden von Katharina Gründl alle bis dahin möglicherweise bereits gezahlten Gebühren vollständig erstattet. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegenüber Katharina Gründl entsteht dadurch nicht.

Katharina Gründl kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung des Kurses ungeachtet einer Abmahnung durch Katharina Gründl nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung (fristlose Kündigung) des Veranstalters gerechtfertigt ist.  
7 . HAFTUNG
Katharina Gründl haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung (sofern nicht vor Vertragsabschluss eine Änderung der Programmangaben erklärt wurde) und für die gewissenhafte Vorbereitung des Kurses.

Mit der Teilnahme am Yogakurs erklärt der Kunde, die Selbstverantwortliche Teilnahme und sieht sich selbst in der körperlichen und psychichen Verfassung. Für Schäden und Verletzungen jedweder Art wird keine Haftung übernommen und liegt in der Verantwortung der Übenden.

Katharina  Gründl übernimmt keinerlei Haftung für Diebstahl oder Abhandenkommen von persönlichem Eigentum von Teilnehmern.
8 . SONSTIGES
Alle weiteren Vereinbarungen neben diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Der Kunde kann Katharina Gründl nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von Katharina Gründl gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute  oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Urlaubsveranstalters maßgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Urlaubsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Urlaubsvertrags zur Folge.

Aktualisiert: 21.04.2021